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AGB (allgemeine Geschäfts Bedingungen)

für alle von Marvin Schoppe - Photo and Graphic angebotenen Leistungen (Stand: 01/2020)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, RAW-Dateien, Videos, JPG-Bilder, Layouts, Designs usw.)

3. Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist: 

Marvin Schoppe — Photo and Graphic, 

vertreten durch 

Marvin Schoppe 

Königsberger Str. 6, 37574 Einbeck. 

Telefon: +49 (0)152 2 66 88 88 1 

Email: marvinschoppe@gmx.de 

Web: www.marvinschoppe.de 

 

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern vertraglich nichts anderes festgehalten wurde.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung des Fotografenhonorars an den Auftraggeber über.

5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative/Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Honorars fällig. Gleichzeitig bestätigt der Auftraggeber bei getätigter Anzahlung die festgehaltenen Vertragsbedingungen. 

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes Vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Daten maximal ein Jahr. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative/Daten zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der erstellten Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder Print-Produkten.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen usw. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Explizit bei Event-/Hochzeitsaufnahmen versichert der/die Auftraggeber, dass er/sie die Einverständnis aller Gäste und Besucher der Veranstaltung für Bildaufnahmen besitzen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder/Layouts zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Layouts kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 4 (vier) Wochen vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 14 Tagen vor dem Termin 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

4. Liefertermine für erstellte Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Transport­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

Mein Unternehmen ist auf der Wix.com-Plattform gehostet. Wix.com stellt mir die Online-Plattform zur Verfügung, über die ich meine Dienstleistungen an Sie verkaufen könnte. Ihre Daten können über den Datenspeicher, die Datenbanken und die allgemeinen Wix.com-Anwendungen von Wix.com gespeichert werden. Sie speichern Ihre Daten auf sicheren Servern hinter einer Firewall. 

Alle von Wix.com angebotenen und von meinem Unternehmen genutzten Direktzahlung-Gateways entsprechen den Standards von PCI-DSS, die vom PCI Security Standards Council verwaltet werden, einer gemeinsamen Initiative von Marken wie Visa, MasterCard, American Express und Discover. PCI-DSS-Anforderungen tragen dazu bei, die sichere Handhabung von Kreditkarteninformationen durch meinen Online-Shop und seinen Service Provider sicherzustellen.

Ich setze mich möglicherweise mit Ihnen in Verbindung, um Sie bezüglich Ihres Kontos zu benachrichtigen, Probleme mit Ihrem Konto zu beheben, eine Streitigkeit beizulegen, geschuldete Gebühren zu sammeln, Ihre Meinung durch Umfragen oder Fragebögen zu äußern, um Updates über mein Unternehmen zu senden oder wenn es notwendig ist um Sie zu kontaktieren, um meine Benutzervereinbarung, geltende nationale Gesetze und jegliche Vereinbarung, die ich mit Ihnen getroffen haben, durchzusetzen. Zu diesen Zwecken kann ich Sie per E-Mail, Telefon, SMS oder Post kontaktieren.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten weiter verarbeiten, kontaktieren Sie mich bitte unter marvinschoppe@gmx.de oder senden Sie mir einen Brief an: Marvin Schoppe, Am Raum 3, 38685 Langelsheim.

Wenn Sie persönliche Daten, die ich über Sie habe, einsehen, korrigieren, ändern oder löschen möchten, können Sie mich unter marvinschoppe@gmx.de kontaktieren oder mir einen Brief senden an: Marvin Schoppe, Am Raum 3, 38685 Langelsheim.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Bilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und

Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

 

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

XII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05.2002 – Seite 10.436)
Änderungen vorbehalten

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